Verband  Schweizerischer  Schreinermeister
 Sektion Berner Oberland

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 Ausbildnerbeitrag
 

   1
 Der  Ausbildner Beitrag  wird  jährlich  an der Budget-
 Versammlung beschlossen.

  
   2.
 Basis für den  Beitrag  sind  max.  die 4 Jahre eines
 normalen Lehrverhältnisses.
 
   3
 Beitragsberechtigter Lehrbetrieb:
a) ist SBO - Mitglied
b) hat gültigen Lehrvertrag
c) hat Lehrling mit bestandener  LAP
                               (eidg. Fähigkeitszeugnis)
 
   4
 Pro  Kandidat wird der Betrag nur 1-mal ausgerichtet.
 
   5
 Bei geteilten Lehrverhältnissen  haben  die früheren
 Lehrmeister anteilsmässig  Anrecht  auf  den  Beitrag.
 
   6
 Bei Anlehrverhältnissen oder bei verkürzter Lehre 
 wird der Beitrag anteilsmässig nach  Ziff. 3 ausge-
 richtet.
 
   7  
 Der  Betrag  wird  nur  gegen  Rechnung zusammen 
 mit  einer  Kopie  des  Lehrvertrages 
ausbezahlt.  
 (Rechnungsadresse: Kassier SBO )
 
   8
 Die Forderung erlischt Ende des auf das Prüfungs-
 jahr folgenden Rechnungsjahres.
 
 

 Ab  2009  beträgt  der  Beitrag   sFr. 1000.-

  

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